Nähere Infos zum Nintendo Switch Online-Service
Der CEO von Amerika, Reggie Fils Aime ließ sich von IGN detailliertere Informationen zu Nintendos geplantem Online-Aboservice aus der Nase ziehen. So soll dieser exklusiv für die Switch-Konsole kommen, und den bestehenden eShop für Wii U und 3DS nicht beeinflussen. KäuferInnen der Nintendo Switch können den Online-Service bis zum Herbst 2017 gratis testen, ehe das Bezahlmodell scharf geschalten wird. Preisstaffeln und -Modelle sind noch keine bekanntgegeben worden. In den Leistungen des Online-Aboservices sind das Online-Gameplay der meisten Switch Spiele, sowie 3 Gratis-Demos pro Monat enthalten. Der Haken daran: Bei den Spielen handelt es sich wohl um keine großen Produktionen, sondern lediglich um NES und SNES-Portierungen. Außerdem sollen diese Spiele nicht permanent, sondern nur für den Zeitraum eines Monats spielbar bleiben. Nach diesem Probemonat können die Spiele regulär im eShop gekauft werden.
Companion-App für Matchmaking und Voice-Chat
Weiters haben Abonnenten des Switch Online-Service Zugriff auf Nintendos Companion-App für Matchmaking und Voice-Chat. Auf die Frage hin, warum man diese Features nicht nativ ins Interface der Switch eingebaut habe, antwortete Fils Aime, dass diese Features als optionale Second-Screen-Erfahrungen auf einem Smart-Device besser aufgehoben seien.
Für Nicht-Abonnenten
Verweigerern des Abo-Services steht übrigens trotzdem der Zugang zum Nintendo eShop und zu ihrem myNintendo-Account auf der Switch zur Verfügung. Auch die Parental-Control-App, über die sich Spielzeit und-Dauer für Kinder und Teenager limitieren lässt, wird allen KäuferInnen offen zugänglich sein. Die Möglichkeit, Screenshots und -Casts über einen dedizierten Hardware-Button ins Socialmedia Netzwerk des Vertrauens hochzuladen, wird ebenfalls auch für Nicht-Abonnenten zugänglich sein. Aber Multiplayer-Gameplay beschränkt sich dann eben auf Lokales Pairing und Split-Screen. Das am 3DS allseits beliebte Street-Pass-Feature wird es nicht auf die Switch schaffen. Dieses sei auch weiterhin BesitzerInnen eines Nintendo DS-Systems vorbehalten.